Die Kosten
Alle Leistungen der Hebammenhilfe – dazu gehören: Schwangerenvorsorge, Beratung, Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung einzeln oder in einer Gruppe, Geburtsbetreuung, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Rückbildungsgymnastik – werden von den Krankenkassen nach der Gebührenverordnung für Hebammen übernommen und bezahlt. Für Kurse wie Yoga, Babymassage, PEKiP oder ergänzende Leistungen wie geburtsvorbereitende Akupunktur, sind vorab zu vereinbarende Honorare zu zahlen.
Auch die Geburtshauspauschale in Höhe von 550,00 Euro für die Kosten einer Geburt im Geburtshaus, wird seit der Gesundheitsreform im Juli 2008 und den dadurch ermöglichten Verträgen von den gesetzlichen Kassen erstattet. Vertrag gemäß § 134a SGB V über die Qualitätssicherung in Geburtshäusern und die Erstattung von Betriebskosten
Für die ständige Anrufbereitschaft der Hebammen eines Teams zwischen der 37. und 42. Schwangerschaftswoche erheben wir eine Gebühr in Höhe von 250,00 Euro (bei Beleggeburten 300,00 € Euro). Davon werden 50,00 Euro bei Anmeldung für eine Geburt im Geburtshaus fällig und weitere 200,00 Euro vor Bereitschaftsbeginn. Diese sind von den Eltern selbst zu tragen. Ausführliche Informationen erhaltet Ihr in einem persönlichen Gespräch.
