Kosten der Hebammenhilfe

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen der Hebammenhilfe.

Dazu gehören:

  • Beratung in der Schwangerschaft z.B. zur Ernährung, vor anstehenden Untersuchungen, bei Unsicherheiten, Ängsten und anderen Sorgen
  • Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen incl. aller Blutuntersuchungen, Ausstellen und Führen des Mutterpasses und Ausstellen der Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin
  • Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, z.B. Übelkeit, vorzeitige Wehen, Beckenendlage, Ödeme
  • Geburtsvorbereitung in der Gruppe – auf ärztlichen Rat auch einzeln
  • Geburtshilfe
  • Hilfeleistung bei Fehlgeburten
  • Wochenbettbetreuung bis 8 Wochen nach der Geburt
  • Stillberatung bis zur Zeit des Abstillens
  • Rückbildungsgymnastik

Die Krankenkassen übernehmen bei einer Geburt im Geburtshaus auch eine Betriebskostenpauschale.

Für alle weiteren Kurse wie Yoga, Pilates, Babymassage oder ergänzende Leistungen wie geburtsvorbereitende Akupunktur, Fußreflexzonentherapie, Haptonomie sind vorab zu vereinbarende Honorar zu zahlen.

Die Rufbereitschaft des Hebammenteams von der 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche stellt eine besondere Leistung dar, die wir mit 300 Euro bei einer Geburt im Geburtshaus und mit 400 Euro bei einer Hausgeburt berechnen. Mit dieser Gebühr versuchen wir auch einen Teil der ständig steigenden Berufhaftpflichtversicherung abzudecken. Diese wird nur von einzelnen Kassen (Securvita) mit 250 Euro anteilig übernommen.

Bei privaten Krankenversicherungen immer konkret nachfragen! Ausführliche Informationen erhaltet Ihr bei einem persönlichen Gespräch.