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Liebe (werdende) Geburtshauseltern, liebe Freunde und Kurtsteilnehmer(innen), liebe Interessierte und Unterstützer der außerklinischen Geburtshilfe
Wir bedanken uns bei allen, die uns als Mitzeichner der E-Petition unterstützt haben!
Es sind 104 731 Stimmen registriert und am 28. Juni 2010 wird über unser Anliegen beraten. Wir hoffen sehr, dass sich Lösungen finden lassen, denn die Stimmen zeigen, dass viele mit unserer Arbeit zufrieden sind.
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Hervorragende Noten für Geburtshäuser
Mehr als 96 % der Frauen, die in einem Geburtshaus ihr Kind zur Welt gebracht haben, empfehlen diese Art der Geburtshilfe weiter. Dies ergab die Auswertung der aktuellen Klientinnenbefragung des Netzwerks der Geburtshäuser in Deutschland.
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LINKE unterstützen Petition und führen Anhörung im Landtag durch
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Kerstin Lauterbach, erklärt anlässlich des Internationalen Hebammentages am 5. Mai
Wir unterstützen die E-Petition der Hebammen an den Deutschen Bundestag. Schon heute liegt das Einkommen der meisten freiberuflichen Hebammen im Bereich der Armutsgrenze. Die Verdoppelung der Berufshaftpflichtversicherung auf fast 4.000 Euro im Jahr gefährdet die Ausübung dieses für unsere Gesellschaft lebenswichtigen Berufes. DIE LINKE hat sich auch im Sächsischen Landtag der sich verschärfenden Probleme der Hebammen mit einer Großen Anfrage angenommen, zu der wir noch in diesem Monat eine öffentliche Anhörung durchführen. Die Politik muss auf allen Ebenen mit dafür sorgen, dass nicht immer mehr Hebammen gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben. Hier ist auch das Engagement der sächsischen Sozialministerin Clauß gefragt!zur Drucksache 5/266 „Situation der Hebammenarbeit im Freistaat Sachsen"
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Freudiges Ereignis:
Am 27. April 2010 brachte Geburtshaus-Hebamme Julia Hennicke das 400. Geburtshauskind Mara Ludwig zur Welt.
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Das Geburtshaus am Marienplatz erhält von der DQS GmbH das Zertifikat Quaitätsmanagement nach ISO 9001:2008
Im Jahre 2001 hat das Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland die Koordinationsstelle Qualitätsmanagement aufgebaut. Die Koordinationsstelle bietet den Geburtshäusern die Möglichkeit innerhalb eines Verbundsystems mit mehreren Geburtshäusern zusammen ein individuelles Qualitätsmanagementsystem aufzubauen.
Die Einführung unseres Managementsystems im Jahr 2009 war ein gutes Stück Arbeit und ein wichtiger Schritt für das Geburtshaus und die beteiligten Mitarbeiter.
Zur Zeit sind 67 von ca. 100 Geburtshäusern in Deutschland Mitglied im Netzwerk der Geburtshäuser und beteiligen sich an der Einführung eines einheitlichen Qualitätsmanagement-Systems. Geburtshäuser in Ihrer Wohnortnähe die sich an dem QM-Systen des Netztwerkes beteiligen finden Sie hier unter: www.geburtshaus.de.
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Deutscher Hebammenverband fordert flächendeckende Sicherstellung von Hebammen- und Geburtshilfe
Berlin Seit Sommer 2009 hat der deutsche Hebammenverband 60 000 Unterschriften gesammelt, die diesen Donnerstag an Staatssekretär Daniel Bahr aus dem Gesundheitsministerium überreicht werden.
Mit der Unterschriftenübergabe verbindet der Hebammenverband die Hoffnung, dass der neugewählte Gesundheitsminister Philipp Rösler endlich Rahmenbedingungen schaffen wird, um die Versorgung von Frauen und Familien vom Lebensbeginn an sicher zu stellen.
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Pressemitteilung - Geburtshäuser nehmen festen Platz im deutschen Gesundheitssystem ein
Vertragsabschluss zwischen Geburtshäusern und Krankenkassen ermöglicht Gerechtigkeit für Familien aller Einkommensstufen und bringt wirtschaftliche Sicherheit für die Einrichtungen
Zum 01. Juli 2008 tritt der Vertrag gemäß § 134a SGB V über die Qualitätssicherung in Geburtshäusern und die Erstattung von Betriebskosten in Kraft. Für jede Geburt in einer von Hebammen geleiteten ambulanten geburtshilflichen Einrichtung werden pauschal 550 € von den Krankenkassen erstattet. Damit finden die Bemühungen der Geburtshäuser um die gesetzliche Absicherung ihrer Arbeit und ihre wirtschaftliche Basis nach 20jährigem Ringen ihr gutes Ende. Für werdende Eltern bedeutet das Urteil mehr soziale Gerechtigkeit und die Möglichkeit, den Geburtsort ihrer Kinder frei wählen zu können. Bis dato gab es keine einheitliche Regelung zur Zahlung von Betriebskosten, so dass Eltern von Einzelfallentscheidungen ihrer Krankenkassen abhängig waren.